Erhard schrieb:
Hi,
UserXL schrieb:
Zu den Downloads der Programme auch Fotos von den Covers, und- oder Verpackungen beizufügen,
wäre sehr toll.
Eventuell müßte man aber noch klären, ob für die Coverbilder ein anderes Schutzrecht gilt, Bildrechte,
und ob die Cover mit den Programmen von den Autoren, Rechteinhabern, ebenfalls freigegeben wurden.
Gerade so etwas (müßte man aber noch klären) ist extrem arbeitsaufwending und könnte in einen Fulltime-Job mit den erforderlichen Rechtskenntnissen (oder besser: Gesetzeskenntnissen) ausarten. Wenn ich neben meinem Fulltime-Job und ohne Familie den Floppyservice mache und dann schaue, was neben erforderlicher sonstiger Arbeit vom Wäschewaschen bit zur Steuererklärung noch an Freizeit übrig bleibt denke ich, daß jemand mit Familie, Fulltime-Job und einer bereits übernommenen regelmäßigen Clubarbeit dies nicht zusätzlich bewerkstelligen kann, wobei man bei unserem unüberschaubaren Gesetzeswust dann auch noch immer mit einem Bein quasi direkt im Knast hängt.
Ich weiß übrigens, daß der vorherige Absatz themenfremd ist, aber der "Andrang" auf offene Stellenangebote des ABBUC auf den JHVs ist immer sehr dezent.
CU, Erhard
Deine Anmerkungen verstehe ich vollkommen, und wir können uns alle
glücklich schätzen das es immer wieder Menschen wie Dich und andere im Club gibt, die bereit sind etwas für den ABBUC zu tun, und dafür auch noch ihre Freizeit aufwenden.
An dieser Stelle einmal meinen herzlichen Dank an alle, die mit Ihrer Arbeit immer wieder zum gelingen des ABBUC beitragen.
Das es in Bezug mit den angedachten Download-Möglichkeiten des ABBUC für freigegebene
Softwaretitel,-Cover in übermäßige Arbeit ausarten soll, oder man bei Rechtsverstößen eventuell in eine Justietzvollzugsanstalt gebracht wird, das möchte natürlich niemand, und letzteres glaube ich auch nicht.
Aus eigener Erfahrung weis aber auch ich, selbst wenn man Unschuldig ist, wie leicht einem aus der Szene ans Gehteil genäßt werden kann.
In der Praxis könnte es wohl doch einfacher aussehen. Was auf der ABBUC-Seite zum Download angeboten wird, muß den Nachweis der Freigabe haben, darauf hat cas schon hingewiesen. Vieleicht gibt es aber auch noch den einen oder anderen Kontakt zu den Autoren, und man könnte nochmal nachfragen. Die Szene ist doch durchaus gut vernetzt und vieleicht gibt es auch interessante Geschichten zu den Covers zu erzählen, was für zukünftige Forscher von Interesse ist, ähnlich wie bei den Beatles-Alben, die von dem deutschen Grafiker Klaus Voormann gestaltet wurden.
Andernfalls muß man auf den Cover-Download verzichten oder auf andere Quellen zurückgreifen, die es ggf. gibt.
All das macht dennoch viel Arbeit, die nicht in jedem Fall geleistet werden kann. Für zukünftige Freigaben ist es natürlich einfacher gleich nach den Coverrechten zu fragen, solange noch Kontakt zum Autor besteht. Von soher könnte meine Anregung für die Zukunft durchaus hilfreich sein, zumal auch nicht jeder an alles immer denken kann.
In allen anderen Fällen, wo es Zweifel an einem Freigabenachweis gibt, kann höchstens eine Verlinkung zu anderen Downloadquellen, außerhalb der ABBUC-Homepage erfolgen.